Whisk(e)y-Geschichte

Der Whisk(e)y-Frog gibt eine kurze Geschichtsstunde.

Mit Beginn des 5. Jahrhunderts kamen christliche Mönche auf die schottischen und irischen Inseln, um die damals dort lebenden Kelten zu missionieren.

Die Mönche brachten neben ihren Wissen natürlich auch die simplen Gerätschaften mit, um Arzneien oder Parfüme durch Destilation herzustellen. Da diese Destilate nicht selten auch zur Heilung von Krankheiten benutzt wurden, nannten die alten Kellten dieses Wasser schon bald "Das Wasser des Lebens".

Der latainische Begriff für dieses Wasser war "Aqua Vitae". Der gällische, also der Begriff in der Sprache der Kelten war "Uisge Beatha".

Im Laufe der Jahrhunderte entstand aus eben diesem "Uisge Beatha" das abgeänderte und kurze Wort "Uisge", "Uisgee" und später dann "Whiskey" oder "Whisky".

Das Wissen um seine Herstellung verbreitete sich im Laufe der Jahrhunderte immer weiter. Natürlich dachte damals noch niemand daran, die gewonnenen Destilate in Holzfässern reifen zu lassen. Und so ist die Entdeckung der Reife im Holzfass sicherlich nur auf einen Zufall zurückzuführen.

Im Jahre 1494 wurde das Wasser des Lebens erstmalig in einer schottischen Steuertabelle erwähnt.

In den folgenden 16. und 17. Jahrhunderten entbrannte ein immer stärkerer Kampf, der königlichen Steuereintreiber gegen die destillierende Landbevölkerung, welche von nun an als Schwarzbrenner hart verfolgt wurde. Nur wer ab 1644 eine staatliche Lizens hatte, durfte damals destillieren.

Im Jahre 1823 wurde ein neues einfacheres Steuergesetz verabschiedet, welches es lohnenswerter machte, legal zu destillieren. Tausende Schwarzbrennereien verschwanden und im Laufe der Zeit entstanden viele kleine legale Destillerien.

1832 wurde ein neues Verfahren der Destilation angemeldet, das sogenannt Patent Still Verfahren, welches es ermöglichte, schneller und effizienter als mit den bisherigen kupfernen Brennblasen zu destillieren.

1909 beschliesst eine Kommision, welches Destillat sich fortan Whisky oder Whiskey nennen darf. Es kommt die Mindestreifezeit von 3 Jahren dazu.

 
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